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Besuchsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieber Kinobesucher,

wir freuen uns, Sie zu einem Kinobesuch bei uns begrüßen zu dürfen. Damit Sie und andere Besucher Ihr Kinoerlebnis genießen können, gelten für Ihren Kinobesuch einige Regeln, die Sie bitte der nachstehenden Darstellung entnehmen.

I. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Bedingungen für den Kinobesuch (kurz “Besuchsbedingungen”) gelten für den Kauf sowie für die Nutzung von Tickets in allen Sälen des Kinos Weidenhof. 

II. Vertragsschluss

(1) Bei Erwerb der Tickets an einer Kartenkasse kommt der Kinobesuchsvertrag durch Entgegennahme und Bezahlung der Tickets an der Kinokasse zustande. Bei Gutscheinen und Freikarten kommt der Kinobesuchsvertrag mit Einlösen des Gutscheins/der Freikarte in ein Ticket zustande.

 

(2) Der Erwerb von ermäßigten Tickets und der Zutritt mit ermäßigten Tickets sind nur unter Vorlage des die Ermäßigung begründenden Nachweises gestattet. Nachträgliche Erstattungen sind ausgeschlossen. Tickets, die aufgrund nicht passender Altersfreigabe nicht eingelöst werden können, werden weder zurückgenommen noch umgetauscht. Beim Ticketerwerb ist deshalb die jeweilige Altersfreigabe zu beachten.

 

(3) Der Erwerb von Tickets und Gutscheinen erfolgt nur gegen EC-electronic cash oder Bargeld. Aus Sicherheitsgründen werden keine 200- und 500-Euro-Scheine angenommen.

III. Ticketrückgabe/Rückerstattung Kaufpreis

(1) Mit Erwerb der Tickets an der Kinokasse entsteht ein verbindlicher Vertrag. Ein Anspruch auf Rückgabe und Erstattung der Kosten besteht nur dann, wenn die Vorführung nicht stattfindet, vor dem Abspann abgebrochen wird oder soweit der nachfolgende Absatz (2) ein Rückgaberecht vorsieht. Ein genereller Anspruch auf Rückgabe der Tickets besteht nicht. 

 

(2) Wir behalten uns geringfügige Verschiebungen der Anfangszeiten und Änderungen des Kinosaals vor. Im Fall von Verschiebungen und Änderungen behalten Tickets ihre Gültigkeit, gegebenenfalls werden neue Plätze zugewiesen. Eine Rückgabe von Tickets gegen Erstattung des Kaufpreises ist bei Verschiebungen von mehr als 30 Minuten möglich.

 

(3) Soweit die Voraussetzungen einer Ticketrückgabe vorliegen, erfolgen Rückerstattungen nur gegen Vorlage des Originaltickets. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet.

IV. Kinobesuchsregeln

(1) Der Besucher muss während der gesamten Dauer des Besuchs im Besitz eines gültigen Tickets sein. Verstöße gegen diese Verpflichtung können eine Straftat darstellen und Schadensersatzansprüche der Filmverleihunternehmen auslösen. Bei Leistungserschleichung wird ein erhöhtes Eintrittsgeld in Höhe von 50,00 € erhoben. Das Ticket muss vor dem Betreten des Saals zur Überprüfung vorgezeigt werden.

 

(2) Kindern unter 2 Jahren ist der Zutritt zu Kinovorstellungen generell zu deren eigenem Schutz nicht gestattet. Kinder bis 6 Jahre dürfen Kinovorstellungen ausschließlich zusammen mit einer erziehungsbeauftragten Person besuchen. Diese Person ist zur ständigen Beaufsichtigung des Kindes verpflichtet.

 

(3) Kinder und Jugendliche erhalten nur Zutritt zu Filmvorführungen, die für ihr jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Es ist auch erziehungsberechtigten Personen nicht erlaubt, Kinder in Filme mit einer ungeeigneten FSK-Freigabe mitzunehmen. Auszüge aus dem geltenden Jugendschutzgesetz und die Altersfreigabe unserer Filme sind im Foyer ausgehängt und auf unserer Internetseite abrufbar. Bestehen Zweifel über das Alter, sind wir verpflichtet und berechtigt, das Alter zu überprüfen. Bei fehlender Legitimation ist der Zutritt ausgeschlossen.

 

(4) Die Theaterleitung und die Mitarbeiter der Weidenhof GmbH üben das Hausrecht aus. Im Interesse der Sicherheit sind die Besucher verpflichtet, den Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für Anweisungen, die den Brandschutz betreffen, wie z.B. das Freihalten von Fluchtwegen.

 

(5) Offensichtlich stark alkoholisierte oder anderweitig berauschte Besucher sind nicht berechtigt, das Kino zu betreten oder sich darin aufzuhalten. Eine Erstattung des Eintrittspreises bei einem Verweis aus den Räumen erfolgt nicht.

 

(6) Jedes Ticket berechtigt ausschließlich zum Besuch der auf dem Ticket aufgeführten Vorstellung(en).

 

(7) Reservierte und bis 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn nicht abgeholte Tickets können von uns wieder in den freien Verkauf gegeben werden. Der Anspruch durch die reservierende Person verfällt in diesem Moment.

 

(8) Sämtliche Aktivitäten, die über den Kinobesuch hinausgehen, sind im und auf dem Kinogelände nicht gestattet. Die Nutzung von Skateboards, Inlineskates, Tretrollern und sonstigen Spiel- und Sportgeräten ist im Gebäude untersagt. Ab Vorstellungsbeginn sind Mobiltelefone auszuschalten. Einzige Ausnahme sind Telefone, die für den Einsatz barrierefreier Funktionen verwendet werden. Störungen sind ebenso zu unterlassen wie die Belästigung oder Diskriminierung anderer Gäste oder des Personals.

 

(9) Gesetzesverstöße sowie erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen diese Besuchsbedingungen können mit einem Verweis aus dem Filmtheater ohne Erstattung des Eintrittspreises und mit Hausverbot geahndet werden.

 

(10) Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot. Dieses beinhaltet auch den Gebrauch von E-Zigaretten.

 

(11) Verteilen von Werbematerialien aller Art sowie Plakatierungen sind in den Räumlichkeiten ohne Zustimmung der Theaterleitung nicht gestattet.

V. Zutrittsbeschränkungen

(1) Einkaufstaschen, Koffer, Rucksäcke und ähnliche Behältnisse dürfen nicht in die Kinosäle mitgenommen werden, sie sind während der Vorstellung an den dafür vorgesehenen Stellen zu deponieren. Für mitgebrachte Taschen, Garderobe und im Kino verlorene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

 

(2) Die Mitnahme und der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken sind nicht gestattet.

 

(3) Die Mitnahme von sperrigen oder gefährlichen Gegenständen, wie z.B. Feuerwerkskörpern oder sonstigen pyrotechnischen Gegenständen, Waffen und gefährlichen Werkzeugen, Sprühdosen, Lärminstrumenten, Laserstiften, Flaschen, Dosen, Rauschmitteln und Tieren – mit Ausnahme solcher, die zur Unterstützung bei körperlicher oder geistiger Behinderung erforderlich sind – ist nicht gestattet.

 

(4) Die Mitnahme von Bild-, Film- und Tonaufnahmegeräten ist mit Ausnahme von Mobiltelefonen nicht gestattet.

VI. Verbot von Ton- und Bildaufnahmen

Es ist nicht gestattet, Ton-, Bild-, oder Filmaufnahmen der Filmvorführungen oder der Kinoräumlichkeiten zu erstellen oder solche Aufnahmen ganz oder teilweise über das Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

VII. Haftungsausschluss

(1) Schadensersatzansprüche gegen die Weidenhof GmbH  – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit die Weidenhof GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

 

(2) Die vorstehende Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

VIII. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Regelungen in den Besuchsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so betrifft dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. In diesen Fällen gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des BGB. Dasselbe gilt für lückenhafte Regelungen.